Direkt zum Seiteninhalt

Hausordnung - Regelschule Crawinkel

Menü überspringen
Staatliche Regelschule "Am Kienberg" Crawinkel
Menü überspringen
Menü überspringen
Hausordnung der Staatlichen Regelschule „Am Kienberg“, Crawinkel
 
Liebe Schülerinnen und Schüler, in unserer Schule gelten folgende Regeln. Jeder Schüler ist aufgerufen, durch sein Verhalten aktiv an der Umsetzung dieser Hausordnung mitzuwirken und Mitschülern dabei zu helfen.
1. Alle Schüler fühlen sich für Ordnung und Sauberkeit mitverantwortlich. Abfälle werden ordnungsgemäß entsorgt.
2. Die Toiletten sind kein Aufenthaltsraum. Sie sind stets sauber zu halten. Die Lehrer sind berechtigt die Toiletten zu betreten und die Schüler der Toiletten zu verweisen. Bei mutwilliger Verschmutzung/Zerstörung wird der Verursacher zur Verantwortung gezogen.
3. Der Schulweg zur Schule ist der kürzeste und sicherste Weg zu nutzen. Mit dem Einverständnis der Eltern darf das Rad oder Moped genutzt werden. Die Fahrzeuge sind nur auf dem vorgesehenen Stellplatz abzustellen (siehe Schulgeländeplan). Für beschädigte oder verloren gegangene Fahrzeuge, Mofas oder Gegenstände übernimmt die Schule keine Haftung. Mit dem Fahrrad/ Roller darf nicht auf dem Schulgelände gefahren werden.
4. Nach dem Vorklingeln begeben sich alle Schüler zu ihren Unterrichtsräumen und bereiten sich auf den Unterricht vor. Notwendige Arbeitsmittel für den Schultag werden vor Unterrichtsbeginn aus den Schließfächern genommen und zu Unterrichtsbeginn bereitgelegt.
5. Während des Unterrichts ist alles zu unterlassen, was den Arbeitsprozess stört. Schüler, die durch ihr Verhalten den Unterrichtsablauf erheblich stören oder gefährden, können aus dem Unterrichtsraum verwiesen werden oder nach Hause geschickt werden, nach Absprache mit dem Klassenlehrer und den Eltern nach.
6. Wertgegenstände, die nicht für den Unterricht benötigt werden, bleiben zu Hause. Bei Verlust besteht kein Ersatz.
7. Die Benutzung der Handys während des gesamten Unterrichtstages ist ab 05.01.2026 auf Beschluss der Schulkonferenz untersagt. Handys werden vor der 1. Unterrichtsstunde in den dafür vorgesehenen Handytresoren unter Aufsicht des jeweiligen Fachlehrers eingeschlossen. Am Ende der letzten Unterrichtsstunde entnehmen die Schüler die Handys unter Aufsicht des jeweiligen Fachlehrers aus dem Handytresor. Film- und Fotoaufnahmen sind in der Schule verboten. Bei Beschädigung und Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz. (SGB § 5/5/6).
8. Das Trinken im Unterricht ist im Allgemeinen erlaubt, wenn dadurch der Unterricht nicht gestört wird. Die Einnahme von Energydrinks ist untersagt.
9. Zur Frühstückspause bleiben wir im Raum, indem die erste Unterrichtsstunde stattfindet. Während der Mittagspause halten wir uns im Speiseraum sowie im Speisevorraum auf.
10. Die Hofpause beginnt und endet nach vorherigen Stunden. Schüler sind angehalten, sich auf dem Schulhof aufzuhalten. Zum Spielen werden die Spielgeräte genutzt.
11. Nach dem Vorklingeln begeben sich die Schüler zu ihren Unterrichtsräumen. Nach den Hofpausen sind Schüler verpflichtet, die verwendeten Spielgeräte zurückzubringen. Bei Sportunterricht nehmen Schüler die Arbeitsmittel für das Fach sowie die Sportsachen mit. Rennen auf den Treppen ist untersagt.
12. Bei Regen dürfen sich die Schüler im Klassenraum des Folgeunterrichts aufhalten. Ob die Pause im Klassenzimmer stattfindet, entscheidet grundsätzlich der Lehrer. In den Klassenräumen übernimmt der Lehrer die Folgeunterrichtsaufsicht.
13. Während der Schulveranstaltungen sowie auf dem Schulweg ist der Aufenthalt sicher. Pausen werden stets beaufsichtigt.
14. Im Rahmen der Mittagsfreizeit leisten die Schüler den Anweisungen der Betreuer Folge. Die einzelnen Gruppen werden von den Betreuern auf dem Schulhof beaufsichtigt.
15. Schüler aus anderen Wohnorten verbleiben bis zur Ankunft der Busse auf dem Schulhof und bewahren Ruhe und Disziplin beim Einsteigen.
16. Ist fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn der unterrichtende Lehrer noch nicht erschienen, meldet das der Klassensprecher im Sekretariat bzw. Lehrerzimmer.
17. Das Werfen von Steinen, Schneebällen und anderen Gegenständen hat zu unterbleiben, denn es gefährdet die eigene Gesundheit und die anderer Mitschüler.
18. Zeichen oder Symbole, die unsere demokratische Grundordnung widersprechen, die andere Menschen diskriminieren oder Gewalt bzw. Gewalttätigkeit verherrlichen, dürfen im schulischen Bereich nicht angebracht, getragen oder in anderer Weise gezeigt werden.
19. In Notfällen sind Taschenkontrollen zulässig. Diese führt die Schulleitung mit einem weiteren Lehrer durch.
20. Schulbücher sind sorgfältig einzubinden. Ausleih­exemplare sind Eigentum des Landes Thüringen und werden in den Folgejahren für andere Schüler wieder gebraucht. Verlust­verursachte, beschädigte oder verlorgengegangene Lehrbücher müssen ersetzt werden.
21. Bei fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden in Schulgebäuden und Schulhof ist Ersatz zu leisten.
22. Den Weisungen der Lehrer und des weiteren Schulpersonals (Sekretärin, Hausmeister) ist Folge zu leisten.
23. Schüler, die wiederholt gegen die Regeln des Zusammenlebens an der Schule verstoßen, nehmen vor einem ausgewählten Gremium bestehen aus einem Mitglied der Schulleitung, Beratungslehrer, Schulsozialarbeiter und Klassenlehrer Stellung. Bei groben Verstößen gegen die Haus- und Schulordnung können Schulstrafen (pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen) ausgesprochen werden.
(In Kraft gesetzt durch die Schulkonferenz am 01.01.2026)
Schulleitung
Zurück zum Seiteninhalt